Prinzipiell kann fast jeder Vermögenswert in Tokens umgewandelt werden. Entscheidend ist in der Regel die Rechtslage im Rechtskreis des Emittenten und die Ausgestaltung des Wertpapiers.

TOKENISIERUNG VON IMMOBILIEN
Immobilien werden in der Regel über ein sogenanntes SPV (Special-Purpose-Vehicle) tokenisiert. Zu diesem Zweck wird eine Gesellschaft gegründet, deren Zweck es ist, die Immobilie zu halten. Die Aktien dieser Gesellschaft werden mit Tokens versehen, so dass die Anteile an den Immobilien übertragbar sind.

TOKENISIERUNG VON UNTERNEHMENSBETEILIGUNGEN
In Deutschland werden Unternehmensbeteiligungen derzeit überwiegend in Form eines Genussrechts verkörpert. Genussrechte sind sehr flexibel und können eine Unternehmensbeteiligung wirtschaftlich vollständig abbilden. Eine tokenisierte Aktie oder GmbH-Aktie ist von der Bundesregierung in ihrer Blockchain Strategie geplant, aber noch nicht umgesetzt worden. In anderen Jurisdiktionen, wie z.B. in Lichtenstein, können Unternehmensanteile bereits vollständig tokenisiert werden.

TOKENISIERUNG VON MATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Die Alimentierung von materiellen Vermögenswerten, z.B. Kunst, ist in der Regel der Alimentierung von Immobilien sehr ähnlich. Dazu werden die materiellen Vermögenswerte auf eine Zweckgesellschaft (SPV) übertragen, die dann Tokens versehen werden.