Der Gesetzgeber definiert Tokenisierung als “die digitalisierte Darstellung eines (Eigentums-)Wertes einschließlich der in diesem Wert enthaltenen Rechte und Pflichten und die dadurch ermöglichte Übertragbarkeit”. Die digitale Repräsentation wird in der Regel auf einer Blockchain implementiert. Um einen Vermögenswert auf der Blockchain abzubilden, werden sogenannte Tokens ausgegeben. Jedes dieser Token repräsentiert einen bestimmten Anteil des abgebildeten Wertes. Zu diesem Zweck wird in der Regel ein Vertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten definiert, die sich aus einem Token ergeben. Die Token können vollständig digital an eine andere Partei übertragen werden. Dabei werden auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen. Durch die Tokenisierung kann also ein Vermögenswert vollständig digital übertragbar gemacht werden. Ist ein Vermögenswert übertragbar und weitgehend standardisiert, so betrachtet der Gesetzgeber ihn als ein Wertpapier im regulatorischen Sinne. Die tokenisierten Vermögenswerte werden daher auch als digitale Wertpapiere bezeichnet.